Schwerpunkte
Auffrischung und Neuigkeiten (Update) der wesentlichen Eckdaten (Hintergrund, Zweck, Inhalt, Umsetzungsfrist, Besonderheiten)
Erfahrungsaustausch in der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Sensibilisierung der sog. Internen Stelle im Sinne des Gesetzes nach §15 Abs. 2 HinSchG
Vorgaben des Gesetzes
Mögliche Interessenkonflikte
Beachtung besonderer gesetzlicher Vorgaben (Pflicht zur Anonymität?)
EU-Whistleblowing-Richtlinie
nationales Hinweisgeberschutzgesetz
Fallbeispiele
Beschreibung
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde im Mai 2023 verabschiedet. Neben dem Grundlagen-Seminar um die gesetzlichen Eckpunkte stellt dieses Format eine Vertiefung zur praktischen Umsetzung des Gesetzes in Organisationen dar.
Auch soll es um die Sensibilisierung der sog. internen Stelle im Sinne des Gesetzes §15 Abs. 2 HinSchG gehen.
Es werden die Beschreibung der Funktion durch den europäischen und nationalen Gesetzgeber und die Inhalte für den Fachkundenachweis nach §15 Abs. 2 HinSchG behandelt.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen über die gesetzlichen Grundlagen hinaus, mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung zu geben. Auch gibt es Raum für den Austausch zwischen den Teilnehmenden und dem Dozenten.
Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Kleineren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wird dafür eine verlängerte Frist bis 17. Dezember 2023 eingeräumt.
Auf einen Blick
Format
SeminarAbschluss
Teilnahmebescheinigung- Führungskräfte
- Geschäftsführer:innen
- Arbeitgeber:innen
- Führungskräfte
- Geschäftsführer:innen
- Arbeitgeber:innen
Ansprechpartner:in

- Tobias Fitting
- 030/275 82 82 11
- fitting@akademie.org
Tage & Uhrzeiten
Derzeit keine Termine.
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