Seminar

Arbeitszeit und die (neue) Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung - Was gilt aktuell?

Bereiten Sie sich und Ihre Organisation in diesem Seminar auf zukünftig zu erwartende Regelungen vor.

Beschreibung

Am 18.04.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den ersten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt.

Damit sollen bundesweit verbindliche Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit hergestellt werden.

Arbeitgeber :innen sind schon länger dazu angehalten, sich Gedanken darüber zu machen, wie ein Arbeitszeiterfassungssystem für Ihr Unternehmen aussehen und abgebildet werden kann.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 13. September 2022 (Urteil (1 ABR 22/21) den Grundstein dafür gelegt, dass zukünftig alle Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet sind, die geleistete Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmer:innen systematisch und transparent zu erfassen sowie dementsprechend, Systeme einzuführen, die dies ermöglichen.

Es gibt Handlungsdruck, denn eine gesetzliche Pflicht besteht schon jetzt dahingehend für Arbeitgerber:innen, ein System einzurichten, mit dem Arbeitszeiten und Überstunden der Arbeitnehmer :innen erfasst werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im Mai 2019entschieden, dass diese Pflicht für Arbeitgeber:innen besteht. Die deutsche Gesetzgebung hat dazu noch keine Grundlagen geschaffen. Das Bundesministerium wird dazu in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf erarbeitet haben und vorstellen.

Bereiten Sie sich und Ihre Organisation in diesem Seminar vor auf die aktuell geltenden Regelungen vor.

Mit den Fachanwälten Dr. Vogt und Dr. Lochelfeldt werden folgende Themen fokussiert:

1.      Grundsätzliches zur Arbeitszeit und zum Arbeitszeitgesetz

2.      Darstellung der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung - Der aktuelle Referent:innen-Entwurf des BMAS vom 18.04.2023

3.      Handlungspflichten für Sie als Arbeitgeber*in

a.      individualrechtlich

b.      kollektivrechtlich

Auf einen Blick

Format
Online
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Dauer
9:00 - 13:00 Uhr

Dozierende

Dozent

Dr. Ralf Vogt

ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Alistair Legal in Berlin, einer Boutique für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Mandanten auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und wurde von der Wirtschaftswoche als einer der 25 Top-Anwälte für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Er ist weiterhin umfangreich als Dozent in der freien Wohlfahrtspflege tätig.
Dozent

Dr. Sven Lochelfeldt

Ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei ALISTAIR Legal tätig. Er berät und vertritt Arbeitgeber auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben der arbeitsrechtlichen Dauerberatung (u.a. Erstellung von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen und die Vorbereitung von Kündigungsprozessen) liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit ebenfalls in der erfolgreichen Prozessführung. Dr. Sven Lochelfeldt verfügt zudem über besondere Expertise im Sozialversicherungsrecht, insbesondere bei der Begleitung von Statusfeststellungsverfahren und der Vertretung in Widerspruchsverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren gegen Beitrags- und Bußgeldbescheide der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Anmeldung

Seminar: Arbeitszeit und die (neue) Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung - Was gilt aktuell?

  • 27. September 2024, 09:00 – 13:00 Uhr
  • Online
  • 149,00 € für Mitglieder, sonst 189,00 €
  • Anmeldeschluss: 13.09.2024

Tage & Uhrzeiten

  • 27. September 2024, 09:00 – 13:00 Uhr
    • Online

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