Seminar

Das neue SGB XIV aus der Perspektive der Opfer von Gewalttaten

Zum 01.01.2024 tritt das SGB XIV als neues Sozialgesetzbuch in seiner vollständigen Fassung in Kraft. Unter dem spezifischen Blickwinkel des Opferentschädigungsrecht werden die Neuerungen betrachtet, die Opfern von Gewalttaten Unterstützung bieten sollen.

Schwerpunkte

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Zugangsvoraussetzungen - Wer ist Anspruchsberechtigt?
  • Neuer Gewaltbegriff - altes oder neues Recht?
  • Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes
  • Das Verfahren - Eine Frage der Beweise?
  • Beweiserleichterung?

Beschreibung

Zum 01.01.2024 tritt das SGB XIV als neues Sozialgesetzbuch in seiner vollständigen Fassung in Kraft. Es vereint dabei die Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts in einem Gesetz und birgt viele Neuregelungen gerade im Zugang zu den einzelnen Leistungen. Unter dem spezifischen Blickwinkel des Opferentschädigungsrechts wollen wir die Neuerungen betrachten, die Opfern von Gewalttaten Unterstützung bieten sollen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Sie über die wesentlichen Neuerungen und für den Praxisalltag notwendigen Änderungen informiert.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Zugangsvoraussetzungen - Wer ist Anspruchsberechtigt?

  • Neuer Gewaltbegriff - altes oder neues Recht?

  • Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes

  • Das Verfahren - Eine Frage der Beweise?

  • Beweiserleichterung?

Zielgruppen:

  • Opferhilfsorganisationen

  • Mitgliedsorganisationen, die mit Opfern von Straftaten befasst sind


Auf einen Blick

Format
Präsenz
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Dauer
09:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:in